WISSENSWERTES VON A BIS Z
Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt.
Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zum Ablauf, noch bevor Sie mit der Therapie beginnen.
Das Rezept soll uns vor dem ersten Termin vorgelegt werden – bitte senden Sie uns das Rezept an folgende Adresse rezept@physio-vision.com. Dieses muss korrekt ausgefüllt sein, da die Krankenkasse es ansonsten nicht anerkennt. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihre Versichertenkarte mit.
OP-Berichte, Arztberichte, Röntgenaufnahmen etc. sind eine hilfreiche Informationsquelle für eine erfolgreiche Behandlung.
Bitte bringen Sie außerdem ein Handtuch mit.
Selbstverständlich können Sie einen Termin absagen und verlegen.
Wir bitten Sie jedoch um eine rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden zuvor). Nur so können wir den Termin noch anderweitig vergeben.
Nicht- oder zu kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor Termin) berechnen wir mit einer Ausfallgebühr zum anteiligen Ersatz der angefallenen Kosten.
Sie schließen mit uns eine Honorarvereinbarung über Art, Menge und Preis der jeweiligen Verordnung ab. Nach der letzten Behandlung wird diese der Rechnung beigelegt.
Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse vorab über die Erstattungssätze Ihrer Versicherung.
Hat Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt? Dann rufen Sie uns bitte gleich an.
Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben vor, dass der erste Termin spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum stattfinden muss. Das Heilmittel nach Katalog und Behandlungsfrequenz spielen eine Rolle für die Einplanung. Bei frühzeitiger Planung aller Termine können wir Ihre Lebenssituation (Arbeitszeiten, Familie, Freizeittermine) berücksichtigen.
Vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch einen Termin mit uns.
Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt und muss durch den Therapeuten direkt vom Patienten einbehalten werden.
Wir informieren Sie zu Beginn Ihrer Behandlung über die Höhe Ihres Zuzahlungsanteils und bitten Sie die Zuzahlung zu Beginn der Therapie in bar gegen Quittung zu entrichten.
Unsere Therapeuten dürfen Behandlungen durchführen, da sie über die Qualifikation verfügen, Screenings durchzuführen. Es wird differenziert beurteilt, in welchen Fällen ärztliche Untersuchungen notwendig sind.
Die Krankenkasse und Krankenversicherung übernehmen diese Kosten allerdings in den meisten Fällen nicht.